der Freiwilligen Feuerwehr

 

Die Auf­ga­ben der Feu­er­wehr sind im §2 des Feu­er­wehr­ge­set­zes Baden-Würt­tem­berg verankert:
(1) Die Feu­er­wehr hat bei Scha­den­feu­er (Brän­den) und öffent­li­chen Not­stän­den, die durch Natur­er­eig­nis­se, Ein­stür­ze, Unglücks­fäl­le und der­glei­chen ver­ur­sacht sind, Hil­fe zu leis­ten und den Ein­zel­nen und das Gemein­we­sen vor hier­bei dro­hen­den Gefah­ren zu schüt­zen. Im Übri­gen hat die Feu­er­wehr zur Ret­tung von Men­schen und Tie­ren aus lebens­be­droh­li­chen Lagen tech­ni­sche Hil­fe zu leisten.(2) Die Feu­er­wehr kann auch bei ande­ren Not­la­gen zur Hil­fe­leis­tung für Men­schen und Tie­re und zur Hil­fe­leis­tung für Schif­fe her­an­ge­zo­gen und mit Maß­nah­men der Brand­ver­hü­tung, ins­be­son­de­re mit dem Feu­er­si­cher­heits­dienst in Thea­tern, Ver­samm­lun­gen, Aus­stel­lun­gen und auf Märk­ten, beauf­tragt werden.

 

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

 
Dies ist der ehe­ma­li­ge offi­zi­el­le Slo­gan des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­ban­des und tref­fen­der las­sen sich die Auf­ga­ben der Feu­er­wehr fast gar nicht beschrei­ben. Doch was bedeu­ten die­se so leicht aus­ge­spro­che­nen Wor­te eigent­lich wirk­lich? Um das zu ver­ste­hen, hilft es die Begrif­fe ein­zeln zu beschreiben!

 

 retten Ret­ten: Als Ret­ten wird das „Abwen­den einer lebens­be­droh­li­chen Zwangs­la­ge“ bezeich­net. Im Ein­satz­ge­sche­hen bedeu­tet dies die Ret­tung einer ein­ge­klemm­ten Per­son bei einem Ver­kehrs­un­fall oder aus einem bren­nen­den Haus. Doch auch das oft genann­te Bei­spiel der „Kat­ze auf dem Baum“ fällt unter die Kate­go­rie retten.
Die Ret­tung von Men­schen und Tie­ren ist die pri­mä­re Auf­ga­be der Feuerwehr!
 loeschen Löschen: Name ist hier Pro­gramm! Zum Löschen kommt es immer dann, wenn der Ver­bren­nung eine Vor­aus­set­zung ent­zo­gen wird. Die bekann­tes­ten Lösch­ver­fah­ren sind Küh­len und Ersti­cken! Das Haupt­lösch­mit­tel der Feu­er­weh­ren ist Was­ser. Von der Bevöl­ke­rung wird das Löschen oft­mals fälsch­li­cher­wei­se als Haupt­auf­ga­be der Feu­er­wehr wahrgenommen.
 bergen Ber­gen: Unter dem Ber­gen ver­steht man bei­spiels­wei­se das Ein­brin­gen von Gegen­stän­den, wie z.B: Fahr­zeug­wracks oder umge­fal­le­nen Bäu­men. Lei­der müs­sen wir auch die Ber­gung über­neh­men, wenn wir unser Pri­mär­ziel „Ret­tung“ nicht erfül­len konnten.
 schuetzen Schüt­zen: Zum Schüt­zen gehö­ren vor allem die Berei­che des soge­nann­ten vor­beu­gen­den Brand­schut­zes (VB). Die­ser umfasst Brand­si­cher­heits­schau­en zur Über­prü­fung der gesetz­li­chen Brand­schutz­vor­schrif­ten und Brand­si­cher­heits­wa­chen zur Über­wa­chung von Ver­an­stal­tun­gen, z.B. Thea­ter­vor­füh­run­gen. Auch Eva­ku­ie­rungs­übun­gen fal­len in den Bereich des VB. Die vom Deut­schen Feu­er­wehr­ver­band unter­stüt­ze Akti­on „Rauch­mel­der ret­ten Leben“ ist ein Mus­ter­bei­spiel für die Rubrik „Schüt­zen“.